Artikel 38 Adressaten — Verfahren in Strafsachen – Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten
Gliederung
KAPITEL VIII Schlussbestimmungen
Artikel 38 Adressaten
Rückverweise
Diese Richtlinie ist gemäß den Verträgen an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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