Artikel 35 Verhältnis zu anderen Rechtsinstrumenten — Verfahren in Strafsachen – Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten
Gliederung
KAPITEL VIII Schlussbestimmungen
Artikel 35 Verhältnis zu anderen Rechtsinstrumenten
Diese Richtlinie lässt die Richtlinie (EU) 2019/1153 unberührt.
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