Richtlinie (EU) 2024/884 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (Text von Bedeutung für den EWR)
Vorwort/Präambel
Die Richtlinie 2012/19/EU wird wie folgt geändert:
1. Folgender Artikel wird eingefügt:
2. Artikel 12 wird wie folgt geändert:
3. Artikel 13 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
4. Artikel 14 Absatz 4 erhält folgende Fassung:
5. Artikel 15 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
(1) Die Mitgliedstaaten setzen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie bis zum 9. Oktober 2025 nachzukommen. Sie setzen die Kommission unverzüglich davon in Kenntnis.
Bei Erlass dieser Vorschriften nehmen die Mitgliedstaaten in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf die vorliegende Richtlinie Bezug. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten dieser Bezugnahme.
(2) Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission den Wortlaut der wichtigsten nationalen Vorschriften mit, die sie auf dem unter diese Richtlinie fallenden Gebiet erlassen.
Amtsblatt der Europäischen Union
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.