Artikel 11 Unterstützung für Arbeitgeber mit weniger als 250 Arbeitnehmern — Gleiches Entgelt für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit – Vorschriften zur Entgelttransparenz
Gliederung
KAPITEL II ENTGELTTRANSPARENZ
Artikel 11 Unterstützung für Arbeitgeber mit weniger als 250 Arbeitnehmern
Rückverweise
Die Mitgliedstaaten bieten Arbeitgebern mit weniger als 250 Arbeitnehmern und den betreffenden Arbeitnehmervertretern Unterstützung in Form von technischer Hilfe und Schulungen, um die Einhaltung der in dieser Richtlinie festgelegten Verpflichtungen zu erleichtern.
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