EU-RechtRichtlinienGleiches Entgelt für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit – Vorschriften zur EntgelttransparenzKAPITEL II ENTGELTTRANSPARENZArtikel 11

Artikel 11Unterstützung für Arbeitgeber mit weniger als 250 Arbeitnehmern

In Kraft seit 06. Juni 2023
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