Artikel 58 Inkrafttreten — Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union
Gliederung
KAPITEL X SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 58 Inkrafttreten
Amtsblatt der Europäischen Union
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