EU-RechtRichtlinienRichtlinie (EU) 2022/2523 des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der UnionKAPITEL IX ÜBERGANGSBESTIMMUNGENArtikel 50

Artikel 50Entscheidung für einen Aufschub der Anwendung der PES und SES

In Kraft seit 23. Dezember 2022
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