EU-RechtRichtlinienRichtlinie (EU) 2022/2523 des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der UnionKAPITEL IX ÜBERGANGSBESTIMMUNGENArtikel 48

Artikel 48Übergangsweise Erleichterungen bei der substanzbasierten Freistellung von Gewinnen

In Kraft seit 23. Dezember 2022
Up-to-date