EU-RechtRichtlinienRichtlinie (EU) 2022/2523 des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der UnionKAPITEL IV BERECHNUNG DER ANGEPASSTEN ERFASSTEN STEUERNArtikel 25

Artikel 25Anpassungen und Steuersatzänderungen nach Einreichung der Ergänzungssteuer-Erklärung

In Kraft seit 23. Dezember 2022
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