EU-RechtRichtlinienRichtlinie (EU) 2022/2523 des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der UnionKAPITEL IV BERECHNUNG DER ANGEPASSTEN ERFASSTEN STEUERNArtikel 24

Artikel 24Besondere Zurechnung von erfassten Steuern nach bestimmten Arten von Geschäftseinheiten

In Kraft seit 23. Dezember 2022
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