EU-RechtRichtlinienRichtlinie (EU) 2022/2523 des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der UnionKAPITEL IV BERECHNUNG DER ANGEPASSTEN ERFASSTEN STEUERNArtikel 20

Artikel 20Erfasste Steuern

In Kraft seit 23. Dezember 2022
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