EU-RechtRichtlinienRichtlinie (EU) 2022/2523 des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der UnionKAPITEL III BERECHNUNG DER MAẞGEBLICHEN GEWINNE ODER VERLUSTEArtikel 18

Artikel 18Zurechnung der maßgeblichen Gewinne oder Verluste zu einem Stammhaus und einer Betriebsstätte

In Kraft seit 23. Dezember 2022
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