EU-RechtRichtlinienRichtlinie (EU) 2022/2523 des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der UnionKAPITEL III BERECHNUNG DER MAẞGEBLICHEN GEWINNE ODER VERLUSTEArtikel 16

Artikel 16Anpassungen zur Bestimmung der maßgeblichen Gewinne oder Verluste

In Kraft seit 23. Dezember 2022
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Artikel 16 Anpassungen zur Bestimmung der maßgeblichen Gewinne oder Verluste — Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union | GesetzeFinden.at