EU-RechtRichtlinienAusgewogenere Vertretung von Frauen und Männern unter den nicht geschäftsführenden Direktoren börsennotierter GesellschaftenArtikel 5

Artikel 5Zielvorgaben in Bezug auf eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter in den Leitungsorganen

In Kraft seit 27. Dezember 2022
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