EU-RechtRichtlinienAusgewogenere Vertretung von Frauen und Männern unter den nicht geschäftsführenden Direktoren börsennotierter GesellschaftenArtikel 4

Artikel 4Anwendbares Recht

In Kraft seit 27. Dezember 2022
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Artikel 4 Anwendbares Recht — Ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern unter den nicht geschäftsführenden Direktoren börsennotierter Gesellschaften | GesetzeFinden.at