EU-RechtRichtlinienAusgewogenere Vertretung von Frauen und Männern unter den nicht geschäftsführenden Direktoren börsennotierter GesellschaftenArtikel 14

Artikel 14Inkrafttreten und Ende der Geltungsdauer

In Kraft seit 27. Dezember 2022
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Artikel 14 Inkrafttreten und Ende der Geltungsdauer — Ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern unter den nicht geschäftsführenden Direktoren börsennotierter Gesellschaften | GesetzeFinden.at