EU-RechtRichtlinienAusgewogenere Vertretung von Frauen und Männern unter den nicht geschäftsführenden Direktoren börsennotierter GesellschaftenArtikel 10

Artikel 10Stellen für die Förderung einer ausgewogenen Vertretung der Geschlechter in börsennotierten Gesellschaften

In Kraft seit 27. Dezember 2022
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