ANHANG — Richtlinie (EU) 2020/612 der Kommission vom 4. Mai 2020 zur Änderung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein (Text von Bedeutung für den EWR)
Anhang II der Richtlinie 2006/126/EG wird wie folgt geändert:
a) Nummer 5.1.3 erhält folgende Fassung:
b) Unter Nummer 5.2 erhält Unterabsatz 2 des Untertitels „Klasse A2“ folgende Fassung:
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