ANHANG — Delegierte Richtlinie (EU) 2020/364 der Kommission vom 17. Dezember 2019 zur Änderung — zwecks Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt — des Anhangs IV der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich einer Ausnahme für Cadmium in bestimmten strahlungstoleranten Bildaufnahmeröhren (Text von Bedeutung für den EWR)
Rückverweise
In Anhang IV der Richtlinie 2011/65/EU wird folgende Nummer 44 angefügt:
„44. Cadmium in strahlungstoleranten Bildaufnahmeröhren für Kameras mit einer mittleren Auflösung von mehr als 450 Zeilen, die in Umgebungen mit ionisierender Strahlung von mehr als 100 Gy/h und einer Gesamtdosis von mehr als 100 kGy verwendet werden. Gilt für die Kategorie 9. Läuft am 31. März 2027 ab.“
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