ANHANG — Delegierte Richtlinie (EU) 2020/360 der kommission vom 17. Dezember 2019 zur Änderung — zwecks Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt — des Anhangs IV der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich einer Ausnahme für Blei in platinierten Platinelektroden zur Verwendung für Leitfähigkeitsmessungen (Text von Bedeutung für den EWR)
Rückverweise
In Anhang IV der Richtlinie 2011/65/EU erhält Nummer 37 folgende Fassung:
„37. Blei in platinierten Platinelektroden zur Verwendung für Leitfähigkeitsmessungen, sofern mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:a)Messungen in einem weiten Messbereich mit einem Leitfähigkeitsbereich von mehr als einer Größenordnung (z. B. Bereich zwischen 0,1 mS/m und 5 mS/m) in Laboranwendungen für unbekannte Konzentrationen;b)Messungen von Lösungen, bei denen eine Genauigkeit von +/- 1 % des Probenbereichs sowie eine hohe Korrosionsbeständigkeit der Elektrode in Bezug auf folgende Lösungen erforderlich sind:i)Lösungen mit einer Azidität < pH 1;ii)Lösungen mit einer Alkalität > pH 13;iii)korrosive, halogengashaltige Lösungen;c)Messungen von Leitfähigkeiten oberhalb 100 mS/m, die mit tragbaren Instrumenten durchgeführt werden müssen. Läuft am 31. Dezember 2025 ab.“.
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