EU-RechtRichtlinienAllgemeines Verbrauchsteuersystem (ab 2023)KAPITEL V Beförderung und Besteuerung verbrauchsteuerpflichtiger Waren nach der Überführung in den steuerrechtlich freien VerkehrAbschnitt 4 Zerstörung und VerlustArtikel 45

Artikel 45 Zerstörung und Verlust

In Kraft seit 18. März 2020
Up-to-date