EU-RechtRichtlinienAllgemeines Verbrauchsteuersystem (ab 2023)KAPITEL V Beförderung und Besteuerung verbrauchsteuerpflichtiger Waren nach der Überführung in den steuerrechtlich freien VerkehrAbschnitt 2 Verfahren im Falle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren, die im Gebiet eines Mitgliedstaats in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt worden sind und zur Lieferung zu gewerblichen Zwecken in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats verbracht werdenArtikel 37

Artikel 37 Eingangsmeldung

In Kraft seit 18. März 2020
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