EU-RechtRichtlinienAllgemeines Verbrauchsteuersystem (ab 2023)KAPITEL V Beförderung und Besteuerung verbrauchsteuerpflichtiger Waren nach der Überführung in den steuerrechtlich freien VerkehrAbschnitt 1 Erwerb durch PrivatpersonenArtikel 32

Artikel 32 Erwerb durch eine Privatperson

In Kraft seit 18. März 2020
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