EU-RechtRichtlinienAllgemeines Verbrauchsteuersystem (ab 2023)KAPITEL IV Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter SteueraussetzungAbschnitt 2 Verfahren für Beförderungen verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter SteueraussetzungArtikel 25

Artikel 25 Formalitäten am Ende einer Beförderung von Waren zur Ausfuhr

In Kraft seit 18. März 2020
Up-to-date