Artikel 65 Bezugnahmen auf die Richtlinie 2013/36/EU in anderen Rechtsakten der Union — Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen
Gliederung
TITEL VIII SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 65 Bezugnahmen auf die Richtlinie 2013/36/EU in anderen Rechtsakten der Union
Für die Zwecke der Beaufsichtigung und Abwicklung von Wertpapierfirmen gelten Bezugnahmen auf die Richtlinie 2013/36/EU in anderen Rechtsakten der Union als Bezugnahmen auf die vorliegende Richtlinie.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden