Artikel 64 Änderung der Richtlinie 2014/65/EU — Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen
Gliederung
TITEL VII ÄNDERUNG ANDERER RICHTLINIEN
Artikel 64 Änderung der Richtlinie 2014/65/EU
Die Richtlinie 2014/65/EU wird wie folgt geändert:
1. Artikel 8 Buchstabe c erhält folgende Fassung:
(2) Artikel 15 erhält folgende Fassung:
3. Artikel 41 erhält folgende Fassung:
4. Artikel 42 erhält folgende Fassung:
5. Artikel 49 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
6. Artikel 81 Absatz 3 Buchstabe a erhält folgende Fassung:
7. Folgender Artikel wird eingefügt:
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden