Artikel 62 Änderung der Richtlinie 2013/36/EU — Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen
Gliederung
TITEL VII ÄNDERUNG ANDERER RICHTLINIEN
Artikel 62 Änderung der Richtlinie 2013/36/EU
Die Richtlinie 2013/36/EU wird wie folgt geändert:
1. Der Titel erhält folgende Fassung:
2. Artikel 1 erhält folgende Fassung:
3. Artikel 2 wird wie folgt geändert:
4. In Artikel 3 Absatz 1 wird Nummer 4 gestrichen.
5. Artikel 5 erhält folgende Fassung:
6. Es wird folgender Artikel eingefügt:
7. In Artikel 18 wird folgender Buchstabe eingefügt:
8. Artikel 20 wird wie folgt geändert:
9. Artikel 21b Absatz 5 erhält folgende Fassung:
10. Titel IV wird gestrichen.
11. Artikel 51 Absatz 1 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung:
12. Artikel 53 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
13. In Artikel 66 Absatz 1 wird folgender Buchstabe eingefügt:
14. In Artikel 76 Absatz 5 wird Unterabsatz 6 gestrichen.
15. Artikel 86 Absatz 11 erhält folgende Fassung:
16. Artikel 110 Absatz 2 wird gestrichen.
17. Artikel 111 erhält folgende Fassung:
18. Artikel 114 Absatz 1 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung:
19. Artikel 116 wird wie folgt geändert:
20. Artikel 125 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
21. Artikel 128 Nummer 5 wird gestrichen.
22. Artikel 129 Absätze 2, 3 und 4 werden gestrichen.
23. Artikel 130 Absätze 2, 3 und 4 werden gestrichen.
24. Artikel 143 Absatz 1 Buchstabe d erhält folgende Fassung:
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