EU-RechtRichtlinienBeaufsichtigung von WertpapierfirmenTITEL IV BEAUFSICHTIGUNGKAPITEL 2 ÜberprüfungsverfahrenAbschnitt 2 Interne Unternehmensführung, Transparenz, Behandlung von Risiken und VergütungArtikel 31

Artikel 31Wertpapierfirmen, denen eine außerordentliche finanzielle Unterstützung aus öffentlichen Mitteln gewährt wird

In Kraft seit 25. Dezember 2019
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