Artikel 24 Aufhebung des Beschlusses 2000/642/JI des Rates — Nutzung von Finanzinformationen für die Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung und Verfolgung von Straftaten
Gliederung
KAPITEL VI SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 24 Aufhebung des Beschlusses 2000/642/JI des Rates
Der Beschluss 2000/642/JI wird mit Wirkung vom 1. August 2021 aufgehoben.
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