Artikel 24 Aufhebung — Transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der EU
Gliederung
KAPITEL V SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 24 Aufhebung
Die Richtlinie 91/533/EWG wird mit Wirkung vom 1. August 2022 aufgehoben. Bezugnahmen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Richtlinie.
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