Artikel 23 Überprüfung durch die Kommission — Transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der EU
Gliederung
KAPITEL V SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 23 Überprüfung durch die Kommission
Rückverweise
Nach Konsultierung der Mitgliedstaaten und der Sozialpartner auf Unionsebene und unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen überprüft die Kommission spätestens bis 1. August 2027 die Umsetzung dieser Richtlinie und schlägt gegebenenfalls die notwendigen Änderungen der Rechtsvorschriften vor.
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