Artikel 17 Schutz vor Benachteiligung oder negativen Konsequenzen — Transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der EU
Gliederung
KAPITEL IV HORIZONTALE BESTIMMUNGEN
Artikel 17 Schutz vor Benachteiligung oder negativen Konsequenzen
Rückverweise
Die Mitgliedstaaten führen die notwendigen Maßnahmen ein, um Arbeitnehmer, darunter auch Arbeitnehmervertreter, vor jedweder Benachteiligung durch den Arbeitgeber und vor jedweden negativen Konsequenzen zu schützen, denen sie ausgesetzt sind, weil sie Beschwerde beim Arbeitgeber eingereicht oder ein Verfahren angestrengt haben mit dem Ziel, die Einhaltung der im Rahmen dieser Richtlinie gewährten Rechte durchzusetzen.
Keine Ergebnisse gefunden