EU-RechtRichtlinienElektrizitätsbinnenmarktKAPITEL VI ENTFLECHTUNG DER ÜBERTRAGUNGSNETZBETREIBERAbschnitt 3 Unabhängiger ÜbertragungsnetzbetreiberArtikel 48

Artikel 48Unabhängigkeit des Personals und der Unternehmensleitung des Übertragungsnetzbetreibers

In Kraft seit 04. Juli 2019
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