Artikel 28 Schutz personenbezogener Daten — Urheberrecht und damit zusammenhängende Rechte im digitalen Binnenmarkt
Gliederung
TITEL V SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 28 Schutz personenbezogener Daten
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dieser Richtlinie muss nach Maßgabe der Richtlinie 2002/58/EG und der Verordnung (EU) 2016/679 erfolgen.
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