Artikel 27 Übergangsbestimmung — Urheberrecht und damit zusammenhängende Rechte im digitalen Binnenmarkt
Gliederung
TITEL V SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 27 Übergangsbestimmung
Rückverweise
Vereinbarungen über die Lizenzvergabe oder die Übertragung von Rechten von Urhebern und ausübenden Künstlern unterliegen ab dem 7. Juni 2022 der Transparenzpflicht nach Artikel 19.
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