Artikel 24 Änderungen der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG — Urheberrecht und damit zusammenhängende Rechte im digitalen Binnenmarkt
Gliederung
TITEL V SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 24 Änderungen der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG
Rückverweise
(1) Die Richtlinie 96/9/EG wird wie folgt geändert:
a) Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe b erhält folgende Fassung:
b) Artikel 9 Buchstabe b erhält folgende Fassung:
(2) Die Richtlinie 2001/29/EG wird wie folgt geändert:
a) Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe c erhält folgende Fassung:
b) Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe a erhält folgende Fassung:
c) In Artikel 12 Absatz 4 werden folgende Buchstaben angefügt:
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