EU-RechtRichtlinienUnbare Zahlungsmittel – Bekämpfung von Betrug und FälschungTITEL II STRAFTATENArtikel 4

Artikel 4 Straftaten im Zusammenhang mit der betrügerischen Verwendung körperlicher unbarer Zahlungsinstrumente

In Kraft seit 30. Mai 2019
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