Artikel 22 Inkrafttreten — Unbare Zahlungsmittel – Bekämpfung von Betrug und Fälschung
Gliederung
TITEL IV AUSTAUSCH VON INFORMATIONEN UND MELDUNG VON STRAFTATEN
Artikel 22 Inkrafttreten
Rückverweise
Amtsblatt der Europäischen Union
Diese Richtlinie ist gemäß den Verträgen an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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