Artikel 19 Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/413/JI — Unbare Zahlungsmittel – Bekämpfung von Betrug und Fälschung
Gliederung
TITEL IV AUSTAUSCH VON INFORMATIONEN UND MELDUNG VON STRAFTATEN
Artikel 19 Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/413/JI
Rückverweise
Der Rahmenbeschluss 2001/413/JI wird in Bezug auf die Mitgliedstaaten ersetzt, die durch diese Richtlinie gebunden sind, unbeschadet der Pflichten dieser Mitgliedstaaten in Bezug auf die Frist für die Umsetzung des Rahmenbeschlusses in nationales Recht.
In Bezug auf die Mitgliedstaaten, die durch diese Richtlinie gebunden sind, gelten Verweise auf den Rahmenbeschluss 2001/413/JI als Verweise auf die vorliegende Richtlinie.
Keine Ergebnisse gefunden