EU-RechtRichtlinienDelegierte Richtlinie (EU) 2019/177 der Kommission vom 16. November 2018 zur Änderung — zwecks Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt — des Anhangs III der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich einer Ausnahme für Blei als Aktivator im Leuchtstoffpulver von Gasentladungslampen mit Leuchtstoffen (Text von Bedeutung für den EWR.)Artikel 2

Artikel 2

In Kraft seit 25. Februar 2019
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Artikel 2 — Delegierte Richtlinie (EU) 2019/177 der Kommission vom 16. November 2018 zur Änderung — zwecks Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt — des Anhangs III der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich einer Ausnahme für Blei als Aktivator im Leuchtstoffpulver von Gasentladungslampen mit Leuchtstoffen (Text von Bedeutung für den EWR.) | GesetzeFinden.at