EU-RechtRichtlinienEuropäischer Kodex für die elektronische KommunikationTEIL II NETZETITEL II ZUGANGKAPITEL IV Zugangsverpflichtungen für Unternehmen mit beträchtlicher MarktmachtArtikel 80

Artikel 80Ausschließlich auf der Vorleistungsebene tätige Unternehmen

In Kraft seit 20. Dezember 2018
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