EU-RechtRichtlinienEuropäischer Kodex für die elektronische KommunikationTEIL II NETZETITEL II ZUGANGKAPITEL IV Zugangsverpflichtungen für Unternehmen mit beträchtlicher MarktmachtArtikel 73

Artikel 73Verpflichtungen in Bezug auf den Zugang zu bestimmten Netzkomponenten und zugehörigen Einrichtungen und deren Nutzung

In Kraft seit 20. Dezember 2018
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