EU-RechtRichtlinienEuropäischer Kodex für die elektronische KommunikationTEIL II NETZETITEL II ZUGANGKAPITEL II Zugang und ZusammenschaltungArtikel 61

Artikel 61Befugnisse und Zuständigkeiten der nationalen Regulierungsbehörden und anderen zuständigen Behörden in Bezug auf Zugang und Zusammenschaltung

In Kraft seit 20. Dezember 2018
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