Artikel 58 Technische Vorschriften in Bezug auf elektromagnetische Felder — Europäischer Kodex für die elektronische Kommunikation
Gliederung
TEIL II NETZE
TITEL I MARKTZUTRITT UND NETZAUSBAU
KAPITEL IV Aufbau und Nutzung von Anlagen für Drahtlosnetze
Artikel 58 Technische Vorschriften in Bezug auf elektromagnetische Felder
Die Verfahren gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 gelten in Bezug auf alle Maßnahmenentwürfe eines Mitgliedstaats, durch die bei der Einrichtung drahtloser Zugangspunkte mit geringer Reichweite Anforderungen in Bezug auf elektromagnetische Felder auferlegt werden, die sich von den Anforderungen in der Empfehlung Nr. 1999/519/EG unterscheiden.
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