Artikel 125 Aufhebung — Europäischer Kodex für die elektronische Kommunikation
Gliederung
TEIL IV SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 125 Aufhebung
Die in Anhang XII Teil A aufgeführten Richtlinien 2002/19/EG, 2002/20/EG, 2002/21/EG und 2002/22/EG werden unbeschadet der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten hinsichtlich der in Anhang XII Teil B genannten Fristen für die Umsetzung der dort genannten Richtlinien in nationales Recht und für die Anwendung dieser Richtlinien mit Wirkung vom 21. Dezember 2020 aufgehoben.
Artikel 5 des Beschlusses Nr. 243/2012/EU wird mit Wirkung vom 21. Dezember 2020 gestrichen.
Bezugnahmen auf die aufgehobenen Richtlinien gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Richtlinie und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang XIII zu lesen.
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