EU-RechtRichtlinienEuropäischer Kodex für die elektronische KommunikationTEIL III DIENSTETITEL III ENDNUTZERRECHTEArtikel 111

Artikel 111Gleichwertigkeit hinsichtlich des Zugangs und der Wahlmöglichkeiten für Endnutzer mit Behinderungen

In Kraft seit 20. Dezember 2018
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