ANHANG XI INTEROPERABILITÄT VON AUTOFUNKEMPFÄNGERN UND FÜR VERBRAUCHER BESTIMMTEN DIGITALFERNSEHGERÄTEN GEMÄSS ARTIKEL 113 — Europäischer Kodex für die elektronische Kommunikation
1. Einheitlicher Verschlüsselungsalgorithmus und unverschlüsselter Empfang
Alle für den Empfang von Digitalfernsehsignalen (nämlich terrestrische, kabelgebundene oder satellitengestützte Übertragung eines Sendesignals) vorgesehenen Verbrauchergeräte, die in der Union zum Verkauf, zur Miete oder anderweitig angeboten werden und in der Lage sind, Digitalfernsehsignale zu entschlüsseln, müssen über die Fähigkeit verfügen,
a) Signale zu entschlüsseln, die einem einheitlichen europäischen Verschlüsselungsalgorithmus entsprechen, wie er von einer anerkannten europäischen Normungsorganisation (derzeit ETSI) verwaltet wird;
b) Signale anzuzeigen, die unverschlüsselt übertragen wurden, sofern bei Mietgeräten die mietvertraglichen Bestimmungen vom Mieter eingehalten werden.
2. Interoperabilität von Digitalfernsehgeräten
Jedes Digitalfernsehgerät mit integriertem Bildschirm mit einer sichtbaren Diagonale von mehr als 30 cm, das in der Union zum Verkauf oder zur Miete in Verkehr gebracht wird, muss mit mindestens einer offenen Schnittstellenbuchse (die entweder von einer anerkannten europäischen Normungsorganisation genormt wurde oder einer von ihr festgelegten Norm entspricht oder einer branchenweiten Spezifikation entspricht), ausgestattet sein, die den einfachen Anschluss von Peripheriegeräten ermöglicht und für alle relevanten Komponenten eines digitalen Fernsehsignals einschließlich der Informationen durchlässig ist, die sich auf interaktive und zugangskontrollierte Dienste beziehen.
3. Interoperabilität von Autoradios
21. Dezember 2020
Amtsblatt der Europäischen Union
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden