ANHANG V MINDESTANGEBOT AN DIENSTEN, DIE EIN ANGEMESSENER BREITBANDINTERNETZUGANGSDIENST GEMÄSS ARTIKEL 84 ABSATZ 3 UNTERSTÜTZEN KÖNNEN MUSS — Europäischer Kodex für die elektronische Kommunikation
(1) E-Mail
(2) Suchmaschinen, die das Suchen und Auffinden aller Arten von Informationen ermöglichen
(3) grundlegende Online-Werkzeuge für die Aus- und Weiterbildung
(4) Online-Zeitungen oder Online-Nachrichten
(5) Online-Einkauf oder Online-Bestellung von Waren und Dienstleistungen
(6) Arbeitssuche und Werkzeuge für die Arbeitssuche
(7) berufliche Vernetzung
(8) Online-Banking
(9) Nutzung elektronischer Behördendienste
(10) soziale Medien und Sofortnachrichtenübermittlung
(11) Anrufe und Videoanrufe (Standardqualität)
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