ANHANG — Delegierte Richtlinie (EU) 2018/736 der Kommission vom 27. Februar 2018 zur Änderung — zwecks Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt — des Anhangs III der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich einer Ausnahme für bestimmte Blei enthaltende elektrische und elektronische Bauteile in Glas oder Keramikwerkstoffen (Text von Bedeutung für den EWR. )
Rückverweise
Anhang III Ausnahme 7c. I der Richtlinie 2011/65/EU erhält folgende Fassung:
„7c. I Blei enthaltende elektrische und elektronische Bauteile in Glas oder Keramikwerkstoffen außer dielektrischer Keramik in Kondensatoren, z. B. piezoelektronische Geräte, oder in einer Glas- oder Keramikmatrixverbindung Gilt für die Kategorien 1 bis 7 und 10 (ausgenommen unter Ausnahme 34 fallende Anwendungen) und läuft am 21. Juli 2021 ab.Läuft für die Kategorien 8 und 9, ausgenommen medizinische In-vitro-Diagnostika und Überwachungs- und Kontrollinstrumente in der Industrie am 21. Juli 2021 ab.Läuft für die Kategorie 8 Medizinische In-vitro-Diagnostika am 21. Juli 2023 ab.Läuft für die Kategorie 9 Überwachungs- und Kontrollinstrumente in der Industrie und für Kategorie 11 am 21. Juli 2024 ab.“
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