Richtlinie (EU) 2018/645 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 zur Änderung der Richtlinie 2003/59/EG über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr und der Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein (Text von Bedeutung für den EWR. )
Vorwort/Präambel
Die Richtlinie 2006/126/EG wird wie folgt geändert:
1. Artikel 4 wird wie folgt geändert:
2. In Artikel 6 Absatz 4 wird folgender Buchstabe angefügt:
3. Artikel 15 erhält folgende Fassung:
(1) Die Mitgliedstaaten setzen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie bis zum 23. Mai 2020 nachzukommen, mit Ausnahme der Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um Artikel 1 Nummer 6 dieser Richtlinie nachzukommen, die bis zum 23. Mai 2021 in Kraft zu setzen sind. Sie setzen die Kommission unverzüglich davon in Kenntnis.
Bei Erlass dieser Vorschriften nehmen die Mitgliedstaaten in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten dieser Bezugnahme.
(2) Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission den Wortlaut der wichtigsten nationalen Vorschriften mit, die sie auf dem unter diese Richtlinie fallenden Gebiet erlassen.
Amtsblatt der Europäischen Union
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Die Anhänge der Richtlinie 2003/59/EG werden wie folgt geändert:
1. Anhang I wird wie folgt geändert:
2. Anhang II wird wie folgt geändert:
3. Folgender Anhang wird angefügt:
Die Richtlinie 2003/59/EG wird wie folgt geändert:
1. Artikel 1 erhält folgende Fassung:
2. Artikel 2 erhält folgende Fassung:
3. Artikel 7 erhält folgende Fassung:
4. Artikel 9 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
5. Artikel 10 erhält folgende Fassung:
6. Der folgende Artikel wird eingefügt:
7. Die Anhänge I und II werden nach Maßgabe des Anhangs dieser Richtlinie geändert.