Richtlinie (EU) 2018/411 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2018 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2016/97 im Hinblick auf den Geltungsbeginn der Umsetzungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten (Text von Bedeutung für den EWR. )
Vorwort/Präambel
Die Richtlinie (EU) 2016/97 wird wie folgt geändert:
1. Artikel 42 Absatz 1 Unterabsatz 1 wird durch folgende Unterabsätze ersetzt:
2. Artikel 44 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Amtsblatt der Europäischen Union
Sie gilt rückwirkend ab dem 23. Februar 2018.
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.